Softwarepflege
Mit dem Anwender werden Softwarepflegeverträge abgeschlossen, die folgende Leistungen abdecken:
- Anpassung an übergeordnete Änderungen, die zwingend durch das Gesetz oder Verwaltungsrecht erforderlich sind
- Verfahrensverbesserungen auf Anforderung der Mehrzahl der Anwender
- Lieferung aktueller Programmversionen (3 - 4 Updates pro Jahr)
- Behebung von Programmfehlern
- Telefonsupport zu Fragen des Handlings der Software.